Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lernpraxis Basel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden «AGB» genannt, gelten für alle Angebote der Lernpraxis Basel, sofern zwischen den Vertragsparteien (Lernpraxis Basel und Kundin/Kunde) nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Massgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

MikMak Freundschaft
Heute erzähle ich nur die Wahrheit

Mit der Anmeldung zu einem Lerncoaching, einem (Gruppen-)Training, einer Elternberatung und/oder eines Kurses erklärt sich die Kundin/der Kunde ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Dasselbe gilt für die Bestellung von MikMak-Produkten.

Anmeldung
Termine erfolgen nur nach Vereinbarung. Die Anmeldung für Sitzungen und Kurse erfolgt per E-Mail oder telefonisch. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich. Bei Abbruch eines Lerncoachings, (Gruppen-)Trainings, einer Elternberatung und/oder eines Kurses wird der volle Betrag (in Schweizer Franken) für die vereinbarte Zeit einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.

Erst- und Abschlussgespräch
Erst- und Abschlussgespräche dauern jeweils ca. eine Stunde zu CHF 100.–. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung.

Abmeldung
Vereinbarte Termine sind im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch (auch mittels Nachricht auf dem Anrufbeantworter) oder schriftlich abzumelden. Ansonsten wird ausnahmslos der volle Betrag in Rechnung gestellt. Unangekündigtes Nichterscheinen gilt als stillschweigend in Anspruch genommene Leistung.

Häufigkeit
Wird nach einem Erstgespräch vereinbart, dass das Kind/der Jugendliche eine vollumfängliche Therapie in der Lernpraxis Basel in Anspruch nehmen wird, erfolgt die Ausarbeitung eines Coaching-Programms für eine mehrwöchige Begleitung. Einzelsitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt. Stellt sich heraus, dass nach dieser Zeit gewisse Zielvereinbarungen noch nicht erreicht sind, können weitere Einzelsitzungen vereinbart werden.
Absagen durch die Inhaberin der Lernpraxis

Vereinbarte Termine können aus wichtigen Gründen durch die Inhaberin der Lernpraxis Basel abgesagt werden (z.B. wegen Krankheit der Inhaberin, zu geringe Teilnehmerzahl etc.). Die Absage erfolgt – sofern noch möglich – schriftlich, andernfalls per E-Mail oder telefonisch.

Rechnungstellung
Die Lernpraxis Basel stellt im Durchschnitt nach jeweils vier Sitzungen und nach jedem Kurs eine Rechnung. Die Bezahlung der MikMak-Produkte erfolgt ebenfalls auf Rechnung. Die Zahlungsfrist für jede Rechnung beträgt 30 Tage. Wird die Frist nicht eingehalten, erfolgt eine Mahnung und gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. Barzahlung ist in der Lernpraxis Basel nicht möglich.

Haftung und Versicherungen
Die Haftung der Lernpraxis Basel für direkte und indirekte Schäden, sowie Folgeschäden, welchen Kundinnen/Kunden im Zusammenhang mit der Organisation/Durchführung, dem Besuch des Einzelcoachings, der Elternberatung, des (Gruppen-) Trainings und der Kurse sowie praxis- und therapierelevanten Behandlungen, durch die Lieferung von Waren oder Informationen entstehen, ist ausgeschlossen. Im Rahmen von sämtlichen von der Lernpraxis Basel organisierten Beratungen, Kurse, Anlässe und Veranstaltungen ist der Abschluss einer Unfallversicherung und/oder einer Haftpflichtversicherung Sache der Erziehungsberechtigten. Die Lernpraxis Basel übernimmt keine Haftung für Unfälle. Dies gilt sowohl für den Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Lernpraxis Basel sowie für die An- und Abreise.

Schäden
Verursacht der/die Dienstleistungsempfänger/-in, der/die Lernende bzw. der/die Kursbesucher/-in auf dem Weg zu der Lernpraxis Basel Schäden an Personen und/oder Sachen, haften vollumfänglich die Erziehungsberechtigten. Die Lernpraxis Basel haftet nicht für persönliche Gegenstände der Kinder/Jugendlichen, Eltern oder Kursteilnehmern.

Schlussbestimmungen
Die Lernpraxis Basel behält sich jederzeit das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Angebot zu ändern oder zu ergänzen und Preisänderungen vorzunehmen. Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Es gilt schweizerisches Recht. (Unter Verweis auf Art. 59 der Schweizerischen Bundesverfassung bezüglich Gerichtsstandgarantie.)